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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Anwendungsbereich

1. 1

Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden "AGB" genannt) gelten für alle von Ramona Gessel Fotografie, Anschrift: Landstr. 9, 89284 Pfaffenhofen a. d. Roth (im folgenden "Fotograf" genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Auftraggebers, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.


1.2

Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

2. Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand

2.1

„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form, auf CD/DVD, als Downloadlink oder sonstigen Speichermedien, Dia-Positive, Negative usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von §2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
 

2.2 

Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von der Fotografin vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger
Leistungsbeschreibungen.

Angebote/Preislisten sind freibleibend und unverbindlich.

Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Fotoshootings oder einer anderen Dienstleistung.

Angaben in Werbetexten sind, soweit nicht anders vereinbart, nicht als zugesicherten Eigenschaften oder Garantien zu werten.

Die Website www.ramonagessel.com ist kein Angebot.

Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.

2.3

Gegenstand der Beauftragung der Fotografin durch den Auftraggeber können beispielsweise die Anfertigung von Portraitaufnahmen bei einem Familien-, Paar-, Kinder-, Schwangerschafts- oder Baby-Fotoshooting sein.

3. Nutzungs- und Urheberrecht

3.1

Der Fotografin Ramona Gessel steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.  

3.2

Die Fotografin überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht der hergestellten Lichtbilder/Fotos auf den Auftraggeber.

Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung.
Die nachträgliche Bearbeitung, Retusche, Verfremdung oder Umgestaltung der Lichtbilder und Lichtbildwerke wie Umfärbung in SW oder Sepia, das Nutzen von Filtern, das Erstellen von Collagen, Foto-Composings, Montagen oder sonstige Manipulationen durch den Auftraggeber oder einen Dritten sowie ihre Vervielfältigung und Verbreitung ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.

3.3

Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Lichtbilder/Fotos im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung der Fotografin erfolgen.
Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Diese weitergehende Nutzung ist der Fotografin angemessen nach vorheriger Absprache zu vergüten und wird separat in Rechnung gestellt.

3.4

Bei der Ver­wen­dung der Licht­bilder in Online– und Print­me­dien, sowohl für den pri­vaten Gebrauch, als auchzur kommerziellen/gewerblichen Nutzung (nach vorhergehender schriftlicher Zustimmung der Fotografin), ist die Fotografin als

Urhe­berin der Licht­bilder zu nen­nen. Eine Ver­let­zung des Rechts auf Namen­snen­nung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.
.
3.5

Der Auftraggeber erhält beim Erwerb von digitalen Bilddateien ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format ".jpg". Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.

3.6

Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.

Dem Auftraggeber ist beim Erwerb seiner Bilddatei gestattet, diese für den eigenen privaten Gebrauch zu vervielfältigen.

Weitere Nutzungen bedürfen des gesonderten Erwerbs von Nutzungsrechten.

 

3.7

Alle Vertragsparteien sind berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedien sowie als Print aufzubewahren.

3.8

Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in Form von Download-Dateien, USB-Stick, Prints oder wie vereinbart an den Auftraggeber über.


3.9

Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.

4. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

4.1

Für die Herstellung der Lichtbilder/Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, zusätzliche Labor- und Materialkosten, Versandkosten etc.) sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist die Fotografin Endpreise aus (nach § 19 Abs. 1 UStG wird bei Ramona Gessel Fotografie keine Umsatzsteuer berechnet).

4.2  

Bei Terminvereinbarung ist die Grundgebühr laut aktueller Preisliste oder gemäß gesonderter Vereinbarung mit der Fotografin fällig.

4.3

Für Anreisen bis 15km von Landstr. 9, 89284 Pfaffenhofen a. d. Roth werden keine Anreisekosten erhoben.

Ab einer Anreise von 15 km oder mehr erfolgt eine Anrechnung von 0,80 € / km.

Diese Kosten werden als Reisekosten im Angebot ausgewiesen und müssen mit der Grundgebühr bezahlt werden.

Der Kunde ist im Vorfeld über die Kosten informiert.

4.4

Fäl­lige Rech­nun­gen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auf­tragge­ber gerät in Verzug, wenn er fäl­lige Rech­nun­gen nicht spätestens 7 (in Worten: sieben) Tage nach Zugang einer Rech­nung oder gle­ich­w­er­ti­gen Zahlungsauf­forderung begle­icht. Dem Fotografen bleibt vor­be­hal­ten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fäl­ligkeit zuge­hen­den Mah­nung zu einem früheren Zeit­punkt herbeizuführen.

 

4.5

Die Bezahlung des Honorars erfolgt per Banküberweisung oder in Ausnahmen bar.

4.6

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Lichtbilder/Fotos Eigentum der Fotografin

4.7

Gekaufte Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. 

Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

5. Vertragsdurchführung, Leistungsstörung, Ausfallhonorar

5.1

Nach dem Shooting werden die Fotos von der Fotografin aussortiert, grundoptimiert und dem Kunden/Auftraggeber zumeist binnen 14 Tagen in einer passwortgeschützten Online-Galerie für 2 Wochen zur Verfügung gestellt.

Dort kann sich der Auftraggeber seine Bildauswahl treffen. 

5.2

Das Kopieren, Herunterladen oder Anfertigen eines Screenshots der Bilder aus der Online-Galerie ist strengstens verboten und gilt als Diebstahl, welcher von der Fotografin angezeigt und strafrechtlich verfolgt wird.

5.3

Es liegt im Ermessen der Fotografin, welche und wie viele Fotos sie in der Online-Galerie zur Auswahl bereitstellt.

Sie ist nicht verpflichtet weitere, als die in der Online-Galerie gezeigten Bilder, zur Verfügung zu stellen.

5.4

Alle Fotos in der Onlinegalerie sind, sofern es nicht anders vereinbart wurde, grundoptimiert.

Dazu gehören der Weißabgleich, Belichtung, Tonwerte, Lichter/Tiefen, Kontraste, Farben und Bildschnitt. 

5.5

Nachdem die Auswahl durch den Auftraggeber getroffen wurde, werden die Bilder durch die Fotografin vollständig bearbeitet.

Die vollständige Bearbeitung umfasst eine Bildretusche, bei der das Hautbild von abgebildeten Personen im Ermessen der Fotografin verschönert und bei Bedarf erweiterte Farb- und Belichtungskorrekturen vorgenommen werden.

Die endbearbeiteten Bilder werden in hoher Auflösung als "jpg" Datei in die Online Galerie hochgeladen und die Fotografin erstellt die Rechnung an den Auftraggeber.

Nach Begleichung der Rechnung  gibt die Fotografin die Bilder zum Download frei und der Auftraggeber hat eine Woche Zeit, sich diese als Einzel- oder Zip Datei herunter zu laden. Des Weiteren erhält der Auftraggeber die Bilder in ausgedruckter Form im Format 13x18. 

Der Kunde hat die Möglichkeit, anhand einer Kollektion oder im Einzelbezug weitere Druckprodukte wie Fotoalben, Leinwände usw. über die Fotografin zu bestellen.

Um Versandkosten zu sparen, werden In diesem Fall alle Druckprodukte in einer Bestellung zusammen gefasst.

5.6

Die Fotografin ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen und eindeutig formulierten Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. der Fotograf behält den Vergütungsprogramm-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

5.7

Die Fotografin verpflichtet sich, die Lichtbilder schnellstmöglich, nach Auswahl in der Galerie, fertig zu stellen.

Die Fotografin liefert ihre Arbeiten zumeist bin­nen 3 Arbeitswochen nach Zugang der Bildauswahl durch den Kunden aus.

Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerun­gen kom­men.  Diese betrieb­s­be­d­ingten Verzögerun­gen, sowie Verzögerun­gen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerun­gen seit­ens des Labors oder dessen Trans­port­firma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. 

Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind.

Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

5.8 

Ist es der Fotografin aufgrund höherer Gewalt (z. Bsp. Unfall, Krankheit oÄ.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen, verzichtet der Auftraggeber auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Auslagen / Mehrkosten auf die Fotografin.

Der Auftragnehmer bemüht sich in diesem Fall, einen Ersatztermin bzw. einen Ersatzfotografen zu finden (die vertraglichen Konditionen richten sich dann nach den Konditionen des Ersatzfotografen).

5.9

Ist es der Fotografin aufgrund technischer Schäden, Einschränkungen am Equipment (z. Bsp. Beschädigung/Verlust der Speicherkarten, Funktionseinschränkungen der Fotokamera o.Ä.) nicht möglich, den Auftrag in vereinbarter Qualität und Umfang auszuführen, verzichtet der Auftraggeber auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Auslagen / Mehrkosten auf die Fotografin.

5.10

Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich ihr Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend.

Ist ein Zeit Honorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
 

5.11

Bei TFP-Shootings (“time for pictures“) bzw. Portfolio-Shootings steht die Umsetzung der eigenen Ideen der Fotografin im Vordergrund.

Bei einem TFP-Shooting  ist die Fotografin berechtigt, die entstandenen Aufnahmen anonym zu veröffentlichen bzw. für eigene Werbezwecke zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte, wie z. B. Werbepartner, Teilnahme an Wettbewerben, etc., ist nicht ausgeschlossen. Für den Kunden entfällt im Gegenzug die Grundgebühr und er erhält die entstandenen Bilder (die Anzahl liegt im Ermessen des Fotografen) als Bilddateien in Originalauflösung als Download Datei im JPG Format.
Sind Bilder durch den Auftraggeber vertraglich zur Veröffentlichung frei gegeben worden, sind bei einem nachträglichen Widerruf folgende Kosten fällig:
199,00 Euro für ein Baby- oder Cakesmash-Shooting

149.00 Euro für ein Babybauch- oder Familienshooting
100,00 Euro Ausfallhonorar
15,00 Euro für jede bereits erhaltene Bilddatei
zzgl. angefallener Kosten für Bildentwicklung
zzgl. ggf. weiterer anfallenden Kosten (z. B. investierte Zeit der Vorbereitung, Anfahrt, Neuauflage von Flyern, Visitenkarten, etc., die evtl. wegen des Rückrufs neu erstellt werden müssen).

Bereits im Umlauf gebrachte Printmedien sind vom Widerruf ausnahmslos ausgeschlossen.

5.12

Wird der Vertrag nach Abschluss, durch den Kunden aus diversen Gründen kurzfristig storniert

(ausgeschlossen sind: Einwirkung von außen oder höherer Gewalt), ist der Fotograf berechtigt, eine Aufwandsentschädigung des vereinbarten Honorars wie folgt zu berechnen.

Storno 8 bis 14 Tage vor dem gebuchten Termin: 25 %
Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %
ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Grundgebühr auch wenn diese noch nicht bezahlt wurde.

Sollte einer der ausgeschlossenen Punkte in Kraft treten, ist das Shooting zum beiderseitigen nächstmöglichen Termin nachzuholen

 

6. Bestellung von Druckprodukten

6.1 Anbieter

Druckprodukte werden von der Fotografin bei dem Anbieter nphoto.com bestellt

Der Verkauf und die Abrechnung  erfolgt auf den Namen Ramona Gessel Fotografie.

Für Fehler seitens des Anbieters nphoto übernimmt Ramona Gessel Fotografie keine Haftung.

 

6.2 Vertrag

Ein Vertrag kommt durch die Bestellung des Auftraggebers und Bestellbestätigung der Fotografin zustande.

Sowohl die Bestellung als auch die Bestellbestätigung können per E-Mail, SMS oder Whats App erfolgen.
 

6.3 Zahlungen

Zahlungen über Druckmedien sind ausschließlich an Ramona Gessel Fotografie zu richten

Die Fotoprodukte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fotografin.

6.4 Lieferung

Die Bestellung der Druckprodukte bei nphoto erfolgt nach der Gestaltung des Fotoprodukts durch die Fotografin,

zumeist innerhalb 2-3 Wochen nach Begleichung der Vorkasse durch den Auftraggeber.

Die Lieferung von Druckprodukten erfolgt von nphoto an die Fotografin oder nach Absprache direkt an den Kunden.

Es gelten die Lieferbedingungen von n-photo. 

 

6.5 Preise

Angebote/Preislisten sind freibleibend und unverbindlich.

Alle Preise enthalten alle notwendigen Gebühren und Abgaben.

Kein gesonderter Ausweis der Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gem. §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz. 
Die Versandkosten für die verschiedenen Kategorien finden Sie unter https://nphoto.com/de/versand

Diese sind nicht im Preis enthalten und werden zusätzlich berechnet.

6.6 Weiterverkauf

Ein gewerblicher Weiterverkauf der Druckprodukte ist nicht erlaubt.

Anfragen zum Erwerb einer gewerblichen Nutzungslizenz für meine Bilder oder Druckprodukte richten Sie bitte an:

ramona.gessel.fotografie@gmx.de

 

6.7 Gestaltung

Bei der Gestaltung von Fotobüchern, Collagen und weiteren Fotoprodukten obliegt die Art der Gestaltung der Fotografin.

Der Auftraggeber erhält nach der Gestaltung eines Fotoprodukts einen Link zu einer "Voransicht".

Wünscht der Auftraggeber daraufhin eine gravierende Änderung, so hat er die Mehrkosten für den zusätzlichen Zeitaufwand zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

6.8 Widerruf
Ein Recht zum Widerruf des Auftrages nach § 312g Abs. 1 BGB (Widerrufsrecht) ist ausgeschlossen, da die bestellten Fotoprodukte nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung maßgeblich ist oder diese eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (§312g Abs. 2 Nummer 1 BGB).


 

7. Nebenpflichten

7.1

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Fotografin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

7.2

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist die Fotografin berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

8. Haftung

8.1

Für die Ver­let­zung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet  die Fotografin für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vor­satz und grober Fahrläs­sigkeit. Sie haftet ferner für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit sowie aus der Ver­let­zung wesentlicher Vertrags Pflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen her­beige­führt haben.

8.2

Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet die Fotografin bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.

8.3

Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung der Fotografin ausgeschlossen.

8.4

Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind.

Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8.5

Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline, sowie Fotoprodukten, liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann die Fotografin bestimmen.

8.6

Die Organisation und Vergabe von Buchungen an die Fotografin, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.), keine Fotografin zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

8.7

Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der bei ihm erworbenen Fotoabzüge nur im Rahmen der Garantie Leistungen der Hersteller des Fotomaterials.

8.8

Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

 

8.9

Bei Nachbestel­lun­gen kön­nen sich Farb­d­if­feren­zen gegenüber der Vor­lage oder den Erst­bildern ergeben. Eine Rekla­ma­tion ist hierdurch nicht berechtigt.

8.10

Soll­ten dig­i­tal erwor­bene Licht­bilder in Eigen Verantwortung durch den Auf­tragge­ber entwickelt/gedruckt wer­den, so übern­immt der Fotograf hier­für keine Haf­tung für die Qual­ität der Ergeb­nisse. Far­bko­r­rekte Abzüge kön­nen über die Fotografin erwor­ben werden

 

8.11

Sämtliche Arbeiten wer­den von der Fotografin mit der größt­möglichen Sorgfalt und nach bestem Kön­nen aus­ge­führt oder an andere Fir­men weit­ergegeben. Rekla­ma­tio­nen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vor­lage der bean­stande­ten Arbeit möglich.

Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen

 

9. Datenschutz

9.1

Die Fotografin erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten, sowie der Erfüllung ihrer rechtlichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Auftrags erforderlich und beruht auf Art. 6 Abs. 1b) sowie Abs. 1c) DSGVO. Zu den personenbezogenen Daten gehören neben Kontaktdaten wie Name, Anschrift, usw. insbesondere digitale Fotos

9.2

Zur Erfüllung des Auftrags offenbart oder übermittelt die Fotografin personenbezogene Daten an andere Personen oder Unternehmen (Auftragsverarbeiter). Die Auftragsverarbeitung geschieht auf Grundlage des Artikel 28 DSGVO.

Zum Beispiel

  • werden dem Auftraggeber die digitalen Fotos über eine passwortgeschützte Onlinegalerie eines Online-Bilderdienstes zur Auswahl gestellt.

  • werden die digitalen Fotos zum Druck an ein Fotolabor übermittelt.

Die von der Fotografin gespeicherten Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Daten, die zur Erfüllung rechtlicher Pflichten oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind, werden entsprechend der gesetzlichen Fristen aufbewahrt. Dazu zählen u. A. die Lichtbilder. Lichtbilder sind nach §64 UhrG siebzig Jahre p.m.a (nach dem Tod des Urhebers) urheberrechtlich geschützt. Um Rechte z.B. auf Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG) oder Schadensersatz (§ 97 UrhG) geltend zu machen, und die Urheberschaft beweisen zu können (§ 10 UrhG), werden die digitalen Fotos von der Fotografin entsprechend aufbewahrt

9.3

Der Auftraggeber ist berechtigt, Auskunft der bei der Fotografin gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Für Daten, die zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung benötigt werden oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind, besteht nach Art. 17 Abs. 3b) sowie Abs. 3e) DSGVO kein Recht auf Löschung. Anfragen sind schriftlich an die Fotografin zu richten.

10. Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel

10.1

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

10.2
Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

10.3

Der Wohnsitz des Auftragnehmers ist Gerichtsstand.

10.4

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

10.5

Diese AGB gelten ab dem 24.08.2023.

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